Google Analytics

Google Analytics ist ein kostenloser Dienst zur Analyse von Webseiten aus dem Hause Google. Beim Zugriff auf eine Webseite werden verschiedene Parameter analysiert, unter anderem werden die Verweildauer, die Herkunft des Besuchers, sowohl von welcher vorherigen Webseite als auch aus welchem Land dieser kommt, dokumentiert. Neben Funktionen, die auch andere Webanalyse-Tools bieten, gibt es bei Google Analytics die Möglichkeit andere Google Dienste, wie Google AdWords oder Google AdSense, zu integrieren.

 

Technisch gesehen verwendet Google Analytics das Verfahren Urchin Tracking Monitor (UTM). Dieses Verfahren basiert auf den Einsatz von sieben verschiedenen Cookies, wobei jeder dieser Cookies eine andere Aufgabe bei der Analyse erfüllt.

 

Beim Aufruf einer Webseite mit Google Analytics wird ein neues Benutzerprofil angelegt beziehungsweise ein Bestehendes erweitert. Es werden die IP-Adresse des Besuchers, die Verweildauer, von welche vorherige Webseite er gekommen ist, welche Suchbegriff er in einer Suchmaschine eingeben hat und welche Unterseite der Webseite er besucht hat, dokumentiert. Ist der Besucher auch noch bei einem Google Dienst angemeldet, kann Google dadurch das Benutzerprofil noch um weitere Daten ergänzen.

 

Ein datenschutzrechtliches Problem ist, das sich Google Analytics als Dienst anonym beim Aufruf der Webseite verhält. Laut §13 Abs. 2 des Telemediengesetzes, muss eine Einwilligung für die Erhebung personenbezogener Daten bewusst erfolgen.

Um Google Analytics datenschutzrechtlich korrekt verwenden zu können, müssen verschiedene Punkte eingehalten werden.

  1. Auftrag zur Datenverarbeitung mit Google

Für die datenschutzrechtliche Nutzung von Google Analytics muss der Webseitenbetreiber Google für die Auftragsdatenverarbeitung engagieren. Den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bietet Google kostenfrei zum Download an. Link zur Auftragsdatenverarbeitung siehe unten

  1. Anonymisierung der IP-Adressen

Für die Anonymisierung der IP-Adresse stellt Google die Zusatzfunktion „anonymizeIp()“ für Google Analytics bereit. Durch diese Funktion wird das letzte Oktett, also die letzten drei Ziffern, der IP-Adresse durch eine 0 ersetzt. Die Anonymisierung erfolgt innerhalb Europas.

  1. Widerspruchsrecht für die Betroffenen

Den Besuchern einer Webseite mit Google Analytics muss die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten gegeben werden. Hier für stellt Google ein Add-On für alle gängigen Internet Browser zur Verfügung.

  1. Datenschutzhinweise

Wer Google Analytics auf seiner Webseite einsetzt, sollte eine entsprechende von Google vorformulierte Datenschutzerklärung im Impressum verankern.

  1. Löschung oder nachträgliche Anonymisierung der Altdaten

Die Anpassungen gelten nur für alle neuerfassten Benutzerprofile. Die vorhererfassten Benutzerprofile müssen gelöscht oder nachträglich anonymisiert werden.

 

Um die eigenen Daten vor Google Analytics zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist, das Google Analytics JavaScript zu blockieren. Dies kann mithilfe von Browser-Add-Ons geschehen. Google selbst bietet das „Google Analytics Opt-out Browser Add-ons“ für die fünf gängigsten Internet Browser an. Es gibt aber auch noch weitere kostenfreie Browser Add-Ons, wie zum Beispiel „NoScript“ oder „Ghostery“.

Die zweite Möglichkeit ist, den Zugriff auf die Google Analytics Domain zu sperren. Entweder geschieht über einen Werbeblocker über eine Sperrliste im Router oder durch einen entsprechenden Eintrag in der Hosts-Datei.

Verfasst am: 
Dienstag, 3. Juli 2012 - 17:30
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Erledigt

Buchhinweis Datenschutz und Informationssicherheit im Gesundheitswesen

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