Die Arbeitnehmerüberlassung meint die Überlassung von Arbeitskräfte an Dritte. Hierbei stellt ein Unternehmer einen Arbeitnehmer ein, um diesen dann zum Zwecke der Arbeitsleistung an einen Dritten zu überlassen. Die Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).