Eine Praxisgemeinschaft ist eine Kooperation von zwei oder mehreren Vertragsärzten. Der Zweck einer Praxisgemeinschaft ist, dass sich die behandelnden Ärzte die Praxisräume und die dadurch entstehenden Kosten teilen. Gegenüber den KVen bilden sie aber im Sinne der Abrechnungsgemeinschaft keine wirtschaftliche Einheit.