Anhörung zum Kinderschutz

Montag, 16. Februar 2015
Am 05.02.2015 folgte das ISDSG der Einladung als Sachverständiger zur Anhörung des Landes NRW zum Thema Kinderschutz. Es waren eine Vielzahl Experten geladen, um sich mit dem Antrag von SPD und Grünen, vor dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, auseinanderzusetzen.
 
Das Hauptanliegen des Antrages ist der Schutz vor einer Kindeswohlgefährdung. Aus datenschutzrechtlichen Aspekten ist bei diesem Thema die Aufnahme, Verarbeitung, Speicherung und Einsicht von Daten, insbesondere im interkollegialen Austausch, kritisch zu betrachten. Das Thema wurde, durch die Vielzahl von Expertenmeinungen, auf unterschiedlichsten Ebenen diskutiert. Eine eindeutige Tendenz für die Entwicklung des Antrages war demgeschuldet, nicht zu erkennen. Der Datenschutz muss auch im Kontext des Kinderschutzes in seinen unterschiedlichen Facetten betrachten werden und hat daher aus Sicht des ISDSG für dieses Thema eine große Bedeutung. Aus den Reihen der CDU wurde allerdings die Meinung vertreten, dass die Datenschutzgesetzgebung für den Kinderschutz aufgeweicht werden solle. Dies scheint aber schwer möglich, da die informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz und in der europäischen Menschenrechtscharta fest verankert ist. Einzig die Schaffung von Ausnahmeregelungen im Rahmen einer Güterabwägung erscheint realistisch.
 
Die Entwicklung auf Landes- und Bundesebene bleibt weiterhin spannend. Im Detail werden Regelungen gefunden werden müssen, die ohne den Verstoß gegen den Datenschutz dem Kinderschutz dienen. Das Beispiel RISKID aus Duisburg zeigt, dass effektiver Kinderschutz nicht im Gegensatz zu bestehenden Datenschutzregelungen stehen muss.
 
Die detaillierte Stellungnahmen ist hier  verfügbar.  
Autor: 
Magnus Welz
Copy: 
Erledigt

Buchhinweis Datenschutz und Informationssicherheit im Gesundheitswesen

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