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Europäische Datenschutzgrundverordnung im Lichte der Medizin
Europäische Datenschutzgrundverordnung im Lichte der Medizin
29.11.2017. Berlin. Die Datenschutzgrundverordnung kommt. Unklarheiten gibt es dennoch viele. Aufsichtsbehörden, IT-Hersteller und die Akteure des Gesundheitswesens arbeiten mit Hochdruck an den Maßnahmen zur Umsetzung. Das Seminar „Die Medizin im Lichte der Europäischen Datenschutzgrundverordnung“ versucht offene Fragen zu klären, indem sie alle Beteiligten zusammenbringt. Das ISDSG klärt über App-Nutzung auf.
Eröffnet wurde das zwei-tägige Seminar von Thomas Kranig, Präsident des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Er stellte die aktuelle gesetzliche Lage der EU-DSGVO vor und stellte die internen und externen Kontrollen, durchgeführt durch den betrieblich bestellten Datenschutzbeauftragten sowie die Aufsichtsbehörden der Länder in den Vordergrund. Abschließend stellte er die möglichen Hilfestellungen durch die Aufsichtsbehörden dar.
Im weiteren Verlauf des Seminartages, konzentrierte sich Andreas Sachs, Leiter des Referats für IT-Sicherheit und technischem Datenschutz des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, auf technisch und organisatorische Maßnahmen und ging auf das Thema Zertifizierung ein.
Der zweite Tag des Seminars beschäftigte sich mit der Auftragsverarbeitung und Datenschutz in der Forschung, dem IT-Sicherheitsgesetz, Cloud Computing, Telemedizin und Apps.
ISDSG-Datenschutzberater Magnus Welz zeigte die aktuellen Lücken aus der IT-Praxis sowie die großen Herausforderungen, die hier auf Softwarehersteller zukommen, auf. Ebenso stehen aber auch Datenschutzbeauftragte und Einrichtungen in der Verantwortung, Ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen.
Das ISDSG – Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen ist ein Dienstleistungsbereich des Compliance Providers DATATREE AG und beschäftigt sich mit allen Fragen zum Thema Informationssicherheit und Datenschutz mit Schwerpunkt auf den Akteuren des Gesundheitswesens. Das Portfolio des ISDSG umfasst neben den frei zugänglichen Informationen und Dienstleistungen auch besondere Angebote, welche für die Bewältigung der Herausforderungen durch die fortschreitende Digitalisierung in der Medizin und den Potentialen durch die Informationstechnologien erforderlich werden.
Um Abdruck wird gebeten. Belegexemplar ist erwünscht.
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