BSI-Bestimmung von kritischer Infrastruktur für Krankenhäuser ist unzureichend, um flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bei Notsituationen zu gewährleisten.
14.04.2017. Düsseldorf. Ein Cyberangriff auf die Krankenhaus-IT kann das Leben von Patienten gefährden und in den Einrichtungen Schäden in Millionenhöhe verursachen. Am 28. Februar 2017 veröffentlichte das Bundesministerium des Inneren (BMI) den erwarteten zweiten Teil der Bestimmung von kritischer Infrastruktur (BSI-KritisV) und konkretisiert erstmalig die Anforderungen an das Gesundheitswesen. Mit dem im Jahr 2016 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetzes soll gewährleistet werden, dass bei einem Ausfall der internen IT und den daraus entstehenden Notsituationen, dennoch eine medizinische Versorgung der Bevölkerung gegeben ist. Das Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen (ISDSG) hat den Referentenentwurf kritisch geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser die reale Komplexität der Krankenhauslandschaft in Deutschland nicht hinreichend berücksichtigt. Er schafft keine ausreichenden Rahmenbedingungen, um in Notsituationen, wie Systemausfällen oder Hacker-Angriffen, eine flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.