Eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e. V. (BvD, „Arbeitskreis Medizin“), des Bundesverbandes Gesundheits-IT e.V. (bvitg), der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS, Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“) und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD, Arbeitskreis „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“) hat ein kommentiertes Muster eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags erarbeitet, die auf die besonderen Belange des Gesundheitswesens eingeht und den Datenschutz bei der Einbindung von Dienstleistern im Gesundheitsbereich sicherstellen soll.