Pressemitteilungen

Mittwoch, 6. Mai 2015

Dortmund. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) fordert von Krankenhäusern einen rechtskonformen Weg, Patientendaten zu übermitteln. Lösungen müssen noch in 2015 gefunden werden. Das Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen ISDSG reagiert und entwickelt gemeinsam mit der Firma Uniscon IDGARD.hospital.

Montag, 27. April 2015

Dortmund/Frankfurt a. M. Am 07. und 08. Juli 2015 findet die Konferenz Digital Communication in Healthcare statt. Neben einer Podiumsdiskussion mit Professor Thomas Jäschke können eine Vielzahl von Entscheidern aus Gesundheitspolitik, Krankenkassen, Verbänden, Kliniken, Pharmaindustrie uvm. getroffen werden. Netzwerkpartner des ISDSG haben die Möglichkeit, die Veranstaltung zu Sonderkonditionen zu besuchen.

Freitag, 24. April 2015

Dortmund. Die aktuelle Ausgabe 01 2015 des Magazins ExperSite steht jetzt auch in digitaler Form zur Verfügung. Das Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen kommt hiermit dem Bedürfnis nach praktischem Datenschutz nach.

Mittwoch, 25. März 2015

Dortmund/St. Gallen. eHealth Suisse beauftragte im Jahr 2014 die FHS St. Gallen mit der Durchführung einer qualitativen Studie zur Potenzialidentifikation von mHealth-Anwendungen. Prof. Dr. Thomas Jäschke wurde als externer internationaler Berater aus Deutschland herangezogen.

Montag, 16. Februar 2015

Am 05.02.2015 folgte das ISDSG der Einladung als Sachverständiger zur Anhörung des Landes NRW zum Thema Kinderschutz. Es waren eine Vielzahl Experten geladen, um sich mit dem Antrag von SPD und Grünen, vor dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, auseinanderzusetzen.

Montag, 2. Februar 2015

Am 13.01.2015 wurde der Referentenentwurf zum eHealth Gesetz vom Bundesgesundheitsminister vorgelegt. Aus Datenschutzsicht bietet der Entwurf noch keine ausreichenden Regelungen.

Donnerstag, 29. Januar 2015

Eine verbandsübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e. V. (BvD, „Arbeitskreis Medizin“), des Bundesverbandes Gesundheits-IT e.V. (bvitg), der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS, Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“) und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD, Arbeitskreis „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“) hat ein kommentiertes Muster eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags erarbeitet, die auf die besonderen Belange des Gesundheitswesens eingeht und den Datenschutz bei der Einbindung von Dienstleistern im Gesundheitsbereich sicherstellen soll.

Donnerstag, 22. Januar 2015

Datenschutz gehört zum Pflichtprogramm einer jeden Gesundheitseinrichtung. Mit der Entwicklung von mHealth-Anwendungen gewinnt das Thema zunehmend an Komplexität.

Montag, 12. Januar 2015

Zum 01.01.2015 beruft das MVZ Prof. Dr. Uhlenbrock & Partner Professor Thomas Jäschke zum Datenschutzbeauftragten.

Dienstag, 30. September 2014

Die Fragestellung nach der datenschutzrechtlichen Verwendbarkeit von Routinedaten im Sinne des Versorgungsauftrages der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stand im Mittelpunkt des ersten Fachsymposiums »Datenschutz im Gesundheitswesen« am 25. September 2014. Zu diesem Fachsymposium, veranstaltet durch die Gesundheitsforen Leipzig im ehemaligen Leipziger »Hôtel de Pologne«, kamen zahlreiche Datenschutzbeauftrage der GKV und PKV, Mitarbeiter aus den Datenschutzaufsichten, IT-Sicherheitsdienstleister sowie Fachkräfte aus GKV und PKV, die tagtäglich mit Routineabrechnungsdaten arbeiten, zusammen, um dieses wichtige Thema intensiv zu diskutieren.

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