Die vorliegende Änderungsveräußerung setzt die Vorgaben des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetz um.
Es erfolgt die Festlegung der Bestimmung der Kritischen Infrastrukturen, für die Sektoren Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen sowie Transport und Verkehr.
Darüber hinaus werden die notwenidgen Ergänzungen und Klarstelllungen zu den getroffenen Bestimmungen der Kritischen Infrastrukturen Energie, Wasser, Ernährung und IKT vorgenommen.
Die erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung können Sie hier downloaden.
Die kritische Stellungnahme des Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen zum Referentenentwurf erhalten Sie hier.