Datenschutz im Gesundheitswesen

Der Umgang mit Patientendaten sollte in allen medizinischen Einrichtung, wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder anderen Unternehmen im Gesundheitswesen, aus rechtlichen Gründen äußerst sensibel gehandhabt werden. Für die sogenannten Gesundheitsdaten gelten aufgrund der ärtzlichen Schweigepflicht, den verschiedenen Datenschutzgesetzen der einzelnen Länder, dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen Gesetzen besonders hohe Anforderungen. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung der Medizin und durch die zunehmende Vernetzung im Gesundheitswesen gilt ein effektiver Schutz der Patientendaten heute als Qualitätsmerkmal für Ihr Unternehmen. Schon kleine Fehler im Umgang mit Patientendaten kann nicht nur zum Vertrauensverlust des Patienten-Arzt-Verhältnis führen, sondern hat auch zu rechtlichen Konsequenzen.
 
Wir vermitteln Ihnen und Ihren Mitarbeitern in einer auf Sie individuell angepassten Schulung den verantwortungsvollen Umgang mit Patientendaten und machen Sie mit den aktuellen Rechtsvorschriften des medizinsichen Datenschutzes vertraut.
 
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Buchhinweis Datenschutz und Informationssicherheit im Gesundheitswesen

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